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Erforderliche Unterlagen für die Einreichung einer Klage auf Geschlechtsumwandlung und Bestätigung der Geschlechtszugehörigkeit

Die Einreichung eines Antrags auf Geschlechtsumwandlung und -bestätigung ist eines der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, um die Erlaubnis für eine chirurgische Umwandlung vom biologischen Geschlecht in eine selbstgewählte Geschlechtsidentität zu erhalten. In einigen Industrieländern ist eine Geschlechtsumwandlung ohne Vorbedingung möglich, aber in der Türkei müssen alle rechtlichen Schritte für Transgender abgeschlossen werden. In der Türkei sind die Bedingungen für eine Geschlechtsumwandlung in Artikel 40 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt. Diese Bedingungen lauten wie folgt:

  • über 18 Jahre alt sein
  • Einholung der gerichtlichen Genehmigung
  • -Ledig sein, geschieden, falls zuvor verheiratet
  • - Nachweis, dass die Geschlechtsumwandlung aus Gründen der psychischen Gesundheit erforderlich ist, durch ein Gutachten eines Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses.
  • Die Person, die eine Geschlechtsumwandlung beantragt, muss zunächst eine Klage bei der Personenstandsbehörde einreichen, um das rechtliche Verfahren einzuleiten. Für die Einleitung dieses Verfahrens sind zunächst folgende Unterlagen erforderlich.
  • Ein Bericht des Gesundheitsausschusses eines beliebigen Ausbildungs- und Forschungskrankenhauses, aus dem hervorgeht, dass die Geschlechtsumwandlung für die psychische Gesundheit der Person erforderlich ist. Dieser Schritt erfordert die Zustimmung eines Ausschusses, des so genannten Geschlechtsidentitätsausschusses, der sich aus einem Psychiater, einem plastischen Chirurgen, einem Gynäkologen, einem Genetiker, einem Endokrinologen und einem Rechtsanwalt zusammensetzt. Die erste Kontrolle erfolgt durch den Psychiater, gefolgt von den Kontrollen der anderen Ärzte.

Wenn die Person die volle Zustimmung des Ausschusses für Geschlechtsidentität erhält, gibt es kein rechtliches Hindernis. Der vom Ausschuss erstellte Konformitätsbericht wird an das Gericht geschickt, und das Gerichtsverfahren wird eingeleitet. Sobald das Gericht einen Genehmigungsbeschluss gefasst hat, steht der Durchführung der geschlechtsangleichenden Operationen nichts mehr im Wege.

Nach Abschluss der erforderlichen Operationen wird dem Gericht ein Bericht vorgelegt, der belegt, dass diese Operationen in dem betreffenden Krankenhaus durchgeführt wurden. Je nachdem, ob der Bericht genehmigt wird oder nicht, entscheidet das Gericht, ob der Person ein weiblicher oder ein männlicher Personalausweis ausgestellt wird.

Fälle von Geschlechtsumwandlung erfordern andere Verfahren als alle anderen Fälle. Damit die Prozesse im Sinne der Betroffenen und so schnell wie möglich ablaufen, sollten Anwälte beauftragt werden, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Fälle von Geschlechtsumwandlung mit ihren eigenen besonderen Umständen werden nach der Genehmigung der Namensänderung durch die Personenstandsbehörde verhandelt. Solche Fälle können auch in Form einer Namensänderungsklage verfolgt werden, obwohl einige Gerichte Beweise, persönliche Belege oder sogar Krankenhausunterlagen verlangen können. Daher sollten alle Verfahren mit fachkundiger Unterstützung fortgesetzt werden.

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